Lebensversicherer starten zahlreiche neue Vorsorge-Lösungen

9.1.2024 (€) – Die Gothaer hat biometrische Risiken wie die Berufsunfähigkeit (BU) in die förderungsfähige betriebliche Altersvorsorge (bAV) integriert. Auch die Swiss Life hat ihre kollektive BU erweitert. Der HDI reklamiert für sich, der erste Lebensversicherer zu sein, der sowohl in der Erst- wie auch in der Nachprüfung auf Regelungen zur Verweisung verzichtet. Handwerkern und industriellen Fachkräften bietet die LV 1871 besondere Garantien. Die Zurich differenziert beim Rauchen beziehungsweise Nichtrauchen nach drei verschiedenen Tatbeständen.

Die Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) für Handwerker und industrielle Fachkräfte der Lebensversicherung von 1871 a.G. München (LV 1871) beinhaltet die Meister- und Technikergarantie. Für die Dauer einer Weiterqualifikation zum Techniker und Meister hat der Versicherte damit eine erweiterte Stundungsmöglichkeit (maximal 48 Monate).

LV 1871 verspricht direktes Votum

Zudem kann er im Fall eines Abschlusses der Weiterqualifikation ohne eine erneute Risikoprüfung eine Überprüfung der Berufseinstufung beziehungsweise Obergrenze für die Nachversicherung ansetzen.

Nach mindestens sechs Jahren Selbstständigkeit und dem Vorliegen einer stabilen Gewinnsteigerung bietet die „Goldene BU“ eine Karrieregarantie. Damit lässt sich der BU-Schutz bis zur doppelten Obergrenze der Nachversicherung erhöhen.

Die Risikoprüfung kann direkt vor Ort oder auch online mit dem Kunden durchgeführt werden. In den meisten Fällen könne ein verbindliches Votum über Zusage, Ausschlüsse oder Risikozuschläge direkt eingesehen werden und der Antrag auf Wunsch auch elektronisch abgeschlossen werden, so die LV 1871.

Gothaer inkludiert BU-Schutz

Beim „Versorgungsplan Business“ der Gothaer Lebensversicherung AG können die Berufsunfähigkeits-Versicherung und/oder der Hinterbliebenenschutz in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) inkludiert werden. Über den Arbeitgeber können so auch Mitarbeitende mitversichert werden, für die eine BU durch Vorerkrankungen privat zu teuer wäre.

Der Versorgungsplan lässt sich in bestehende bAV-Regelungen von Unternehmen integrieren und schränkt bereits genutzte Fördermöglichkeiten nicht ein. Durch eine einfache Erklärung des Arbeitgebers (eine sogenannte Dienstobliegenheits-Erklärung) wird die Belegschaft in Betrieben ab zehn Mitarbeitenden versichert. Bei großen Betrieben kann diese sogar ganz entfallen.

Der Baustein ist als beitragsorientierte Leistungszusage konzipiert, wobei der Arbeitgeber wählen kann, ob er diese als Direktversicherung oder als rückgedeckte Direktzusage anbietet. Bei der Direktversicherungs-Option können Mitarbeitende den Vertrag auch privat weiterführen, wenn sie das Unternehmen verlassen.

Swiss Life erweitert betriebliche BU

Die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, hat die betriebliche Berufsunfähigkeits-Lösung „Swiss Life BU Pro“ ausgebaut. Neu sind beispielsweise die Beitragsübernahme bei auslaufender Lohnfortzahlung aufgrund von längerer Krankheit, eine Teilzeitklausel mit Günstigerprüfung für alle Teilzeitkräfte und eine Verlängerungsgarantie um maximal fünf Jahre.

Entfällt im Krankheitsfall nach sechs Wochen die Entgeltfortzahlung, übernimmt Swiss Life die Beiträge für das Unternehmen für sechs Monate. Dadurch hat der Arbeitnehmende vollen Versicherungsschutz. Nach Ablauf der maximal sechs Monate, beziehungsweise nach Meldung der Wiederaufnahme der Tätigkeit, wird der Vertrag beitragspflichtig fortgeführt.

„Swiss Life BU Pro“ kann als Sozialleistung im Rahmen der bAV angeboten werden. Voraussetzung dafür ist, dass der BU-Beitrag entweder vollständig (Arbeitgeber-Modell) oder mindestens zur Hälfte (Solidar-Modell) vom Unternehmen finanziert wird. Den Schutz biete die Swiss Life ab mindestens zehn versicherten Beschäftigten.

HDI verzichtet vollständig auf die Verweisung

Die HDI Lebensversicherung AG verzichtet bei allen ab dem 1. Januar 2024 abgeschlossenen Berufsunfähigkeits-Versicherungen „EGO Top“ auf Regelungen zur Verweisung. Dieser Verzicht bezieht sich sowohl auf die Erst- wie auch die Nachprüfung.

Solange eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf besteht, wird eine BU-Rente gezahlt – unabhängig davon, ob ein anderer Beruf aufgenommen wurde. Mit diesem Schritt erhofft sich HDI weiteres Wachstum im Neugeschäft. Trotz der Verbesserungen der Bedingungen werden Prämien oder Gesundheitsfragen nach Unternehmensangaben nicht angepasst.

Neu sind zudem das Teleclaiming und der „Vor-Ort-Service“. Nach dem Motto „Reden statt Schreiben“ hilft der HDI Kunden telefonisch beim Ausfüllen von Leistungsanträgen. In besonders schweren Fällen fahren geschulte Mitarbeiter direkt zu Kunden nach Hause und unterstützen ihn bei den Angaben.

Zurich belohnt Nichtrauchen

Die Zurich Life Assurance plc senkt die Prämien im Nichtrauchertarif der Schwere Krankheiten-Vorsorge um bis zu neun Prozent. Die besonders günstigen Prämien gelten für Kunden, die mindestens zehn Jahre als Nichtraucher leben. Eine Änderung des Rauchverhaltens während der Vertragslaufzeit ist nicht anzeigepflichtig.

Die Zurich hat nun drei Tarife: Nichtraucher seit mindestens einem Jahr, Nichtraucher seit mindestens zehn Jahren und den Tarif Raucher.

Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge (Produktnamen: „Eagle Star Krankheits-Schutzbrief“ und „Eagle Star Erweiterter Krankheits-Schutzbrief“) und die Risiko-Lebensversicherung („Eagle Star RisikoLeben top und basic“) werden von der Zurich Life Assurance plc angeboten.

Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Weitere Artikel der Ausgabe vom 9.1.2024
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren