Künstlersozialabgabe für 2020 festgesetzt

19.7.2019 (€) – Der Abgabesatz zur Künstlersozial-Versicherung beträgt 2020 unverändert 4,2 Prozent. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nach eigenen Angaben einen entsprechenden Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2019 in die Ressortabstimmung gegeben. Die Zustimmung gilt als Formsache.

Die letzten Senkungen des Abgabesatzes hatte es für 2018 (minus 0,6 Prozentpunkte auf 4,2 Prozent; VersicherungsJournal 12.6. 2017) und für 2017 (minus 0,4 Prozentpunkte auf 4,8 Prozent; VersicherungsJournal 16.8.2016) gegeben. In den drei Jahren davor hatte der Satz bei 5,2 Prozent gelegen. Den höchsten Wert in diesem Jahrtausend gab es 2005 mit 5,8 Prozent, den niedrigsten in den Jahren 2002 und 2003 mit jeweils 3,8 Prozent.

Jahresübersicht (Bild: Wichert)

Nach Ministeriumsangaben handelt es sich bei der Künstlersozialabgabe-Verordnung um eine Ministerverordnung ohne Kabinettbeschluss. Im Herbst wird die endgültige Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Zahl der versicherten selbstständigen Künstler gibt das BMAS mit rund 190.000 an.

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