Streit mit Verbraucherzentrale Hamburg: Neue Leben gibt nach

Bild: Neue Leben
25.5.2018 (€)

Mitte März hatte die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. die Neue Leben Lebensversicherung AG abgemahnt. Diese würde Kunden, die ihre Lebens- oder Rentenversicherungen wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung rückabwickeln wollten, ungerechtfertigt ablehnen. Dies sei mit zum Teil irreführenden Begründungen, wie der Anspruch sei bereits verjährt oder es sei durch die vorangegangene Kündigung eines Vertrags kein Widerspruch mehr möglich, geschehen (VersicherungsJournal 12.3.2018).

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