FWU Life Insurance scheitert mit Sanierungsplan

5.2.2025 – Die luxemburgische FWU Life Insurance soll liquidiert werden. Das Bezirksgericht Luxemburg ordnete die Auflösung des Versicherers an, nachdem die Finanzaufsicht einen Sanierungsplan des Unternehmens als unzureichend abblitzen ließ.

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Im Juli hatte die luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances (CAA) gegen die FWU Life Insurance Lux S.A. (FLL) einen Zahlungsstopp verhängt. Mit dieser Maßnahme will die Behörde die Kundengelder schützen (VersicherungsJournal 26.7.2024). Folglich erhalten Versicherungsnehmer derzeit keine Auszahlungen aus ihren Verträgen.

Inzwischen ist ein Rettungsversuch für den angeschlagenen Versicherer gescheitert. Demnach hat die zuständige Finanzaufsicht einen Sanierungsplan des Unternehmens als unzureichend abgelehnt, wie der Branchendienst Frommes Versicherungsmonitor GmbH am Dienstag berichtet.

In so einem Fall verbleibt dem Versicherer eine sechsmonatige Frist, um der Finanzaufsicht einen Sanierungsplan vorzulegen und so die Liquidierung abzuwenden.

Sanierungsplan der FWU Lebensversicherung ist gescheitert

„Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung muss das CAA feststellen, dass die dem Unternehmen eingeräumte Frist von sechs Monaten es dem Unternehmen nicht ermöglicht hat, die Deckung der Versicherungsverbindlichkeiten durch zulässige repräsentative Vermögenswerte wiederherzustellen“, schrieb die Behörde am 22. Januar.

„Das CAA kommt daher zum Ergebnis, dass der Sanierungsplan des Unternehmens gescheitert ist“, so das Fazit der Finanzaufseher.

Für das Unternehmen bedeutet dies das endgültige Aus. „Mit Urteil vom 31. Januar 2025, das dem CAA am Tage dieser Veröffentlichung zugestellt wurde, hat das Bezirksgericht Luxemburg die Liquidierung der Aktiengesellschaft FWU Life Insurance Lux S.A. angeordnet“, so warnt die CAA aktuell auf ihrer Webseite.

Insolventer Mutterkonzern sitzt in München

Eine Begründung zu diesem Gerichtsentscheid liegt laut Aufsichtsbehörde noch nicht vor, weitere Details sollen in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. Auch das Bezirksgericht selbst hat bisher noch kein Dokument zu dem Urteil vorgelegt.

Laut Versicherungsmonitor ist die Finanzaufsicht CAA dafür zuständig, die Liquidation des Lebensversicherers zu organisieren. So stehe auch noch ein möglicher Verkauf der Verträge im Raum.

Mit dem Urteil zerschlagen sich Hoffnungen, dass sich die FWU Life aus eigener Kraft retten kann. Der Lebensversicherer ist ein Tochterunternehmen der FWU AG aus Grünwald bei München, die 1983 von Dr. Manfred Dirrheimer gegründet wurde.

Der deutsche Mutterkonzern musste am 19. Juli 2024 wegen Überschuldung Insolvenz anmelden, die Liechtensteiner Versicherungstochter folgte wenige Tage später am 23. Juli. Kurz zuvor hatte die CAA festgestellt, dass die FLL nicht über ausreichend Eigenmittel verfügt, um das Lebensversicherungsgeschäft weiter zu betreiben.

Rund 290.000 Kunden in Europa betroffen

Für die deutsche FWU AG wurde Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt von der Pluta Rechtsanwalts GmbH als Insolvenzverwalter ernannt. Laut der Kanzlei betreut die FWU zusammen mit ihren Tochtergesellschaften in Europa etwa 285.000 Kunden.

Das verwaltete Vermögen (Assets under Management) beträgt insgesamt 1,9 Milliarden Euro, bei einer Beitragssumme von neun Milliarden Euro. Wie viele Kunden in Deutschland von dem Aus des Luxemburger Anbieters betroffen sind, ist nicht bekannt.

Mit der Anordnung des Gerichts, das Unternehmen zu liquidieren, wird auch der Einzug der Versicherungsprämien von Versicherungsnehmern ausgesetzt, berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV).

Was bedeutet das Aus für die versicherten Kunden?

Den deutschen Versicherungsnehmern fällt es auf die Füße, dass in Luxemburg keine Auffanggesellschaft wie die deutsche Protektor Lebensversicherungs-AG existiert. Entsprechend sind die Gelder nicht vor dem Totalverlust geschützt (22.1.2025).

Tipps, wie sich deutsche Kunden nun verhalten können, gibt Rechtsanwalt Jens Reime, Fachanwalt für Versicherungsrecht, in einem Beitrag auf der Webseite anwalt.de:

  • Auf die Veröffentlichung des Commissariat aux Assurances warten beziehungsweise die Webseite im Auge behalten: Dort wird erklärt, wie und wann Ansprüche geltend gemacht werden können. Die Informationen werden in der Regel auch in deutscher Sprache gegeben.
  • Wichtige Unterlagen bereithalten: Versicherungsvertrag, Beitragsnachweise und bisherige Korrespondenz mit der FWU sollten gesammelt werden.
  • Kontakt mit dem Commissariat aux Assurances aufnehmen: Sobald die Details veröffentlicht sind, kann man sich direkt an die Behörde wenden, um den genauen Ablauf zu erfahren.

Bei Unsicherheiten sei es ratsam, einen Experten für Versicherungsrecht oder internationale Liquidationsverfahren zu konsultieren.

Vermittler müssen über Risiken ausländischer Versicherer aufklären

Eventuell könnten Kunden auch versuchen, ihren Versicherungsvermittler oder -berater für verlorengegangene Ansprüche haftbar zu machen. Sie sind verpflichtet, bei Vertragsabschluss über die speziellen Risiken eines ausländischen Produktgebers aufzuklären (14.10.2024).

Nicht von der Insolvenz betroffen ist die in Wien ansässige, mit einer eigenen Konzession der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) ausgestattete Tochter FWU Life Insurance Austria AG. Sie betreibt das Versicherungsgeschäft weiter und verfügt über ausreichend Finanzkraft (9.11.2024).

Nischenanbieter für fondsgebundene Lebenpolicen

Welche Folgen die Anordnung des Gerichts für die Mutterholding FWU AG hat, lässt sich derzeit nicht beantworten. Eine Presseanfrage bei Pluta Rechtsanwälte blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Die deutsche Niederlassung der FWU Life Insurance Lux hat als Nischenanbieter zuletzt fondsgebundene Lebensversicherungen unter der Marke „FWU – Forward You“ vertrieben.

Bei der Produktstrategie Forward Quant konnten Kunden gegen feste Gebühren Garantiebausteine abschließen. Mehr als 50.000 Kunden hatten sich laut Webseite des Unternehmens seit 2018 für ein solches Modell entschieden.

Doch nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ waren es auch die Garantien für den Beitragserhalt, die dazu beitrugen, dass das Unternehmen in Schieflage geriet. Denn unabhängig von der Entwicklung der Fonds mussten zum Ablaufzeitpunkt mindestens die eingezahlten Beiträge verfügbar sein: selbst dann, wenn die Kapitalanlagen Verluste verzeichneten.

 
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