Ergo bereinigt Lebensparte erst acht Jahre nach Radikalumbau
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat aktuell mitgeteilt, dass sie die Verschmelzung der Victoria Lebensversicherung AG mit einer weiteren Tochtergesellschaft des Ergo-Konzerns genehmigt hat. Die Bafin-Verfügung gemäß § 14 VAG, wonach jede Umwandlung eines Erstversicherers nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes von der Aufsichtsbehörde erlaubt werden muss, benennt die Ergo Lebensversicherung AG als übernehmende Gesellschaft.
Premium-Zugang
Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.
Premium-Abonnement auch als Wertschätzung der Redaktion
Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten den Zugriff auf alle Inhalte vom VersicherungsJournal. Sie leisten zudem einen unverzichtbaren Beitrag für die redaktionelle Unabhängigkeit. Der Verlag ist für diese Wertschätzung sehr dankbar.
