Einstellung des unerlaubten Versicherungsgeschäfts angeordnet

7.9.2017 (€) – Die Deutsche Gesundheitskasse Degeka VVaG wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) am 30. August beauftragt, ihr Versicherungsgeschäft einzustellen und abzuwickeln. Sämtliche Mitgliedsverträge müssen mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden, teilte die Bafin in einer Pressemeldung mit.

Der Hintergrund ist, dass die Degeka nicht über die Erlaubnis zum Betreiben von Versicherungsgeschäften verfügt. Bereits Mitte August äußerte die Bundesanstalt den Verdacht, dass der „Versicherer“ unerlaubte Geschäfte betreibt.

Auf der Internetseite der Degeka heißt es, dass die Bafin ein „nichtrechtsfähiges Unternehmen“ sei und dass eine Anfrage bei „dieser nicht rechtsfähigen Firma […] unnötig“ sei (VersicherungsJournal 16.8.2017).

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