Einstellung des unerlaubten Versicherungsgeschäfts angeordnet

Bild: Kai Hartmann/Bafin
7.9.2017 (€)

Die Deutsche Gesundheitskasse Degeka VVaG wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) am 30. August beauftragt, ihr Versicherungsgeschäft einzustellen und abzuwickeln. Sämtliche Mitgliedsverträge müssen mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden, teilte die Bafin in einer Pressemeldung mit.

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