Einstellung des unerlaubten Versicherungsgeschäfts angeordnet
Die Deutsche Gesundheitskasse Degeka VVaG wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) am 30. August beauftragt, ihr Versicherungsgeschäft einzustellen und abzuwickeln. Sämtliche Mitgliedsverträge müssen mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden, teilte die Bafin in einer Pressemeldung mit.
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