BVK: Standardprodukt absolutes „No-Go“ – und Dissens mit GDV

8.5.2026 – Bei einer Pressekonferenz des BVK zum 125-jährigen Jubiläum betonte Präsident Michael H. Heinz, dass es Ziel der Vermittlerlobby sein müsse, ein dauerhaft hohes Qualifikationsniveau im Vermittlermarkt zu sichern. Zugleich kritisierte er gegenläufige Bestrebungen des Versichererverbandes. Eine Initiative richtet den Blick auf Frauen im Vertrieb.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hatte am Donnerstag zur Pressekonferenz geladen, die im Zeichen des 125-jährigen Jubiläums des Vereins stand. Er wurde im Jahr 1901 von dem Generalagenten Heinrich Peters in Berlin gegründet. Es handle sich um den ältesten Vermittlerverband Europas, hob BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli hervor.

Von Beginn an im Zeichen der Imagekorrektur

Bereits im Gründungsjahr sei es darum gegangen, Anfeindungen und Vorurteilen gegenüber der Vermittlerbranche entgegenzuwirken, berichtete Archangeli. Vermittler seien damals in Tageszeitungen und sogar vor Gericht als Betrüger und Taugenichtse dargestellt worden, die ungefragt an Haustüren klingelten.

Über die Geschichte des Verbands informiert eine Chronik (PDF, 13,1 MB), die gemeinsam mit Historikern erarbeitet wurde.

BVK-Präsident Michael H. Heinz verwies auf Themen, die bis heute aktuell seien. Schon 1910 sei über sogenannte Ausschlusslisten diskutiert worden – Versicherer hätten Vermittlern ohne guten Leumund die Zusammenarbeit verweigert. Zudem habe man sogenannte Friedhofsgeschäfte verhindern wollen, bei denen Vermittler aus Todesfällen oder Trauer Profit schlagen.

Michael H. Heinz (links) und Gerald Archangeli (Screenshot: Wenig)
Michael H. Heinz (links) und Gerald Archangeli (Screenshot: Wenig)

Das erinnere an die Auskunftsstelle über den Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (Avad), die die Versicherer heute nutzen, um vermeintlich unseriöse Vermittler zu identifizieren (9.4.2026). Die Maßstäbe seien damals andere gewesen: Schon „unzuverlässige Familienverhältnisse“ – etwa eine Scheidung – hätten zum Ausschluss führen können.

Initiative für Frauen im Vertrieb

Heinz hob hervor, dass der BVK nicht nur die Vergangenheit im Blick habe, sondern auch die Zukunft. So habe der Verein die Initiative „Frauen.Vertrieb.Zukunft“ gestartet, die sich für mehr Sichtbarkeit und bessere Rahmenbedingungen für Frauen im Vertrieb einsetze. Das Forum sei gut angelaufen: An der Auftaktveranstaltung hätten gut 200 Frauen teilgenommen.

Die Initiative wird begleitet von einer Umfrage unter Vermittlerinnen, welche Herausforderungen ihnen im Berufsalltag begegnen. Wie viele Frauen sich beteiligt haben, nennt der Verband nicht. Am häufigsten wird dabei mit 60 Prozent die Vereinbarkeit von Familie und Beruf genannt.

Doch auch Selbstmarketing und Sichtbarkeit (59 Prozent), die Anerkennung im Markt und bei Kunden, der Zugang zu Führungspositionen und mangelnde Netzwerkmöglichkeiten werden häufig als Herausforderungen identifiziert. Ebenso der Mutterschutz für Selbstständige – etwa wegfallendes Einkommen. Hierzu hat der BVK mit anderen Verbänden ein Positionspapier vorgelegt (PDF, 349 KB).

Herausforderungen für Vermittlerinnen im Beruf (Bild: Wenig)

Staatlich organisiertes Standardprodukt „absolutes No-Go“

Kritik äußerte Heinz an dem mit dem Altersvorsorgereformgesetz eingeführten staatlich organisierten Standardprodukt, das auf einem staatlich verwalteten Fonds basieren soll (30.3.2026). „Ich hätte nicht gedacht, dass so etwas unter einer CDU-geführten Bundesregierung möglich ist“, so der Verbandspräsident.

Der Staat greife damit als Wettbewerber in die Vermittlung privater Altersvorsorgeprodukte ein, fungiere zugleich aber auch als Aufseher und Regulierer, gab Heinz zu bedenken. Mit diesem Interessenkonflikt könne auch ein wirksamer Verbraucherschutz gefährdet sein.

„Das wäre so, als kassierten wir die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein und wir bestimmten zukünftig die Produktwelt“, so Heinz. Diese Form des Standardprodukts sei folglich „ein absolutes No-Go“.

Gerade in dieser modernen Zeit […] gibt es eine Ursehnsucht der Menschen, mit Menschen zu reden.

Michael H. Heinz, BVK

Kunden könnten von Vermittlern unentgeltliche Beratung fordern

Er warnte davor, dass Kunden dennoch die Vermittler aufsuchen würden, um sich auch nach Abschluss der Produkte zum staatlichen Standardprodukt beraten zu lassen. Das könne langfristig auch den Blick auf das Berufsbild verändern.

„Irgendwann kommen die Leute zu uns und sagen: ‚Ich habe hier etwas gemacht‘ – wir sind ehrbare Kaufleute, dann kostet Beratung eben Geld“, sagte Heinz. Dem Standardprodukt liege die Idee zugrunde, Altersvorsorge auch ohne die Ermittlung des individuellen Kundenbedarfs regeln zu können. „Das geht gar nicht. Völlig daneben. Ich bin maßlos enttäuscht darüber“, so Heinz.

Archangeli verwies auf positive Aspekte der Altersvorsorgereform. So werde nun die langjährige Forderung des BVK umgesetzt, Selbstständige in die Förderung privater Produkte einzubeziehen. Positiv bewertete er zudem den Wegfall der hundertprozentigen Beitragsgarantien. „Es gibt auch Lichtblicke“, so sein Fazit.

Versicherungsvermittler im Dissens mit dem GDV

Zudem verwiesen die beiden Verbandsfunktionäre auf einen klaren Dissens mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Dieser hatte gefordert, dass auch Versicherer auf die gesetzlich vorgeschriebene Beratung verzichten können, wenn sie das Standardprodukt vertreiben – um gegenüber Neobrokern und Fondsanbietern konkurrenzfähig zu bleiben (5.2.2026).

Mit dieser Forderung stelle sich der GDV jahrelangen Bestrebungen des BVK entgegen, ein möglichst hohes Qualifikationsniveau der Vermittler insbesondere in der Altersvorsorge zu sichern, so Heinz.

„Wir haben jahrelang akzeptiert, dass der Gesetzgeber sagt: Wir brauchen gewisse Leitplanken. Jetzt kommt der GDV und sagt: Wir setzen das VVG einfach mal aus, um bestimmten Marktteilnehmern schnelleren Zugang zu ermöglichen“, kritisierte er. „Wir haben jahrelang für Qualitätsstandards gekämpft. Nein, wir verzichten nicht. Diesen Dissens lösen wir nicht auf.“

Nach seiner Ansicht zeichnet den Versicherungsvertrieb nicht der schnelle Verkauf von Produkten aus, sondern Kunden über viele Generationen hinweg beratend zu begleiten. „Gerade in dieser modernen Zeit, in der wir es zunehmend mit digitalen Medien zu tun haben, gibt es eine Ursehnsucht der Menschen, mit Menschen zu reden“, gab Heinz zu bedenken.

Unser Ansatz ist nicht der Produktverkauf. Unser Ansatz ist lebenslanges Beraten und Begleiten.

Michael H. Heinz, BVK

„Gleiches Spielfeld – gleiche Regeln“

Auf die Frage, ob Versicherungsvermittlern damit nicht Nachteile gegenüber Neobrokern und anderen Wettbewerbern drohten, entgegnete Heinz, der GDV hätte den umgekehrten Weg gehen sollen: Die strengen Regeln des Versicherungsvertriebs müssten auch für Neobroker und Finfluencer gelten. Auch sie sollten einer Registrierungs-, Beratungs- und Dokumentationspflicht unterliegen.

Vor diesem Hintergrund äußerte er auch Kritik an der Bafin und den Verbraucherzentralen. Diese hätten viel zu lange weggeschaut, wenn Finfluencer über Social-Media-Kanäle ohne nachweisbare Qualifikation Finanzprodukte vertreiben – und seien auch jetzt noch auffallend still. Der BVK habe vor derartigen Entwicklungen seit Langem gewarnt.

Er selbst habe in persönlichen Gesprächen mit den Vorständen der Versicherer den Eindruck gewonnen, dass auch sie den Beratungsverzicht nicht unterstützen, so Heinz weiter. Er verwies darauf, dass das Reformgesetz einen solchen Verzicht für Versicherungslösungen nicht vorsehe – der GDV habe sich in dieser Frage nicht durchsetzen können. Es müsse aber der Grundsatz „gleiches Spielfeld – gleiche Regeln“ gelten.

Es gehe nicht darum, vom Hype zu profitieren

Die Frage, wie die an den BVK angeschlossenen Vermittler nun von einem zu erwartenden Hype um staatlich geförderte Produkte profitieren könnten, verwies Heinz erneut darauf, dass es darum nicht gehen könne.

„Unser Ansatz ist nicht der Produktverkauf. Unser Ansatz ist lebenslanges Beraten und Begleiten“, sagte er. Es gehe um das sogenannte Topf-und-Deckel-Prinzip: Was sei der Bedarf, die Situation und die Zukunft des Kunden?

Zugleich verwies er auf die Rahmenbedingungen des Marktes: „Das ist Marktwirtschaft, die in Deutschland immer stärker eingeschränkt wird, aber sie gibt es noch.“ Jeder könne grundsätzlich selbst entscheiden, wie er vorgehe. „Das Schöne in unserem Markt ist: Jeder kann, wie er will.“

Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Weitere Artikel der aktuellen Ausgabe
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren