30.7.2026 – Das OLG Köln hat entschieden, dass Werbung mit der Bezeichnung „unabhängiger Versicherungsmakler“ irreführend sein kann, wenn nicht gleichzeitig transparent auf die Vergütung durch Provisionen der Versicherer hingewiesen wird. Makler sollten ihre Webauftritte überprüfen, sagt Dr. Frank Baumann.



