27.9.2013 – Der Einbehalt eines Provisionanteils als Stornoreserve ist in der Versicherungsbranche üblich, um sich gegen mögliche Zahlungsausfälle des Vermittlers abzusichern. Diese Vereinbarungen sind jedoch meist unwirksam.
27.9.2013 – Der Einbehalt eines Provisionanteils als Stornoreserve ist in der Versicherungsbranche üblich, um sich gegen mögliche Zahlungsausfälle des Vermittlers abzusichern. Diese Vereinbarungen sind jedoch meist unwirksam.