21.8.2026 – Ein Holzinvestment führte eine Anlegerin vor Gericht – und sie bekam dort Recht. Der Versicherungs- und Immobilienmakler habe das Investment als Vermögensanlage einordnen und über Verlustrisiken informieren müssen. Auch seine fehlende Erlaubnis zur Vermittlung spielte eine Rolle.



