Haftet ein Versicherungsvertreter als Pseudomakler?

12.3.2021 – Das OLG Dresden hat mit Beschluss vom 16.5.2019 (Az.: 4 U 441/19) darüber entschieden, ob eine Haftung des Versicherungsvertreters als Pseudomakler für nicht zustande gebrachten Versicherungsschutz besteht.

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