12.3.2021 – Das OLG Dresden hat mit Beschluss vom 16.5.2019 (Az.: 4 U 441/19) darüber entschieden, ob eine Haftung des Versicherungsvertreters als Pseudomakler für nicht zustande gebrachten Versicherungsschutz besteht.
12.3.2021 – Das OLG Dresden hat mit Beschluss vom 16.5.2019 (Az.: 4 U 441/19) darüber entschieden, ob eine Haftung des Versicherungsvertreters als Pseudomakler für nicht zustande gebrachten Versicherungsschutz besteht.