Die Pflichten des Maklers gehen auch bei Umdeckungen weit

15.6.2026 – Bei Umdeckungen haftet der Makler, wenn der neue Vertrag im Vergleich zum bisherigen Versicherungsschutz Nachteile oder Deckungslücken aufweist. Daher muss er je nach Sparte über Wechselrisiken aufklären, um unzumutbare Nachteile durch den Vertragswechsel zu vermeiden.

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