16.6.2026 – Der Bundestag hat ein neues Bürokratieentlastungspaket beschlossen, das auch für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler kleinere Änderungen mit sich bringt. Künftig soll die Genehmigungsfiktion auf Erlaubnisse nach §§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO ausgeweitet werden.



