19.7.2012 – Bei der Regulierung von Kfz-Schäden muss der Geschädigte sich ein fehlerhafte Sachverständigen-Gutachten unter Umständen zurechnen lassen. Das zeigt ein vom OLG Köln entschiedener Fall.
19.7.2012 – Bei der Regulierung von Kfz-Schäden muss der Geschädigte sich ein fehlerhafte Sachverständigen-Gutachten unter Umständen zurechnen lassen. Das zeigt ein vom OLG Köln entschiedener Fall.