21.1.2022 – Ein Kunde beantragte Leistungen aus einer BU-Versicherung. Zu früh, fand der Versicherer, denn noch war gar kein Vertrag zustande gekommen. Warum er am Ende trotzdem zahlen musste, und das sogar zweimal, erläutert Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke.



