22.5.2026 – Wer rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, rechnet oft mit einer hohen Nachzahlung. Doch das Bundessozialgericht bestätigt, dass bereits gezahlte Teilrenten sowie Arbeitslosen- oder Krankengeld mit der Renten-Nachzahlung verrechnet werden dürfen. Für Versicherte kann das bedeuten, ...



