Vier Tote bei Wohnungsbrand: Kein erhöhtes Unfallruhegehalt für Feuerwehrmann

11.1.2025 – Ein Be­rufs­feu­er­wehr­mann ist nach einem tra­gisch ver­lau­fe­nen Ein­satz dienst­un­fä­hig. Seine For­de­rung nach einem er­höh­ten Un­fall­ru­he­ge­halt bleibt je­doch auch vor dem BVer­wG ohne Er­folg – der Grund: Er war nicht aus­rei­chend in Ge­fahr.

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