10.8.2026 – Eine Versicherung kann im Streitfall nicht ohne weiteres Mietwagenkosten kürzen, weil sie auf eine günstigere Schätzgrundlage verweist. Das zeigt eine Entscheidung (Az.: 72 C 89/26) des Amtsgerichts Bad Kissingen, auf die der ADAC hinweist.



