„Haus-Sitter“ müssen für Schäden nicht haften

27.7.2012 – Beim „Haus-Sitting" hüten Verwandte oder Freunde das Haus oder die Wohnung, während man selbst im Urlaub ist. Doch wer haftet für die Folgen, wenn der hilfsbereite Aufpasser in dieser Zeit am Gebäude oder an der Einrichtung Schäden verursacht hat?

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