20.12.2022 – Nachdem die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2022 gesenkt wurde, steigt sie 2023 wieder. Wie sich das auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) auswirkt und warum die höhere BBG die bAV sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer attraktiver macht



