12.4.2026 – Wer beim Schwindeln erwischt wird, riskiert seinen Versicherungsschutz. Der Versicherer kann Leistungen kürzen oder auch vom Vertrag zurücktreten, sodass der Versicherte ohne Leistungen dasteht.
12.4.2026 – Wer beim Schwindeln erwischt wird, riskiert seinen Versicherungsschutz. Der Versicherer kann Leistungen kürzen oder auch vom Vertrag zurücktreten, sodass der Versicherte ohne Leistungen dasteht.