15.9.2026 – Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, verliert den steuerlichen Grundfreibetrag – es sei denn, er stellt rechtzeitig den richtigen Antrag.
15.9.2026 – Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, verliert den steuerlichen Grundfreibetrag – es sei denn, er stellt rechtzeitig den richtigen Antrag.