14.9.2016 – Zum 1. Oktober 2016 dürfen Rechtsschutzversicherer die Prämien erhöhen. Davon sind häufig auch bereits laufende Verträge betroffen. In diesen Fällen haben Versicherte grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht.
14.9.2016 – Zum 1. Oktober 2016 dürfen Rechtsschutzversicherer die Prämien erhöhen. Davon sind häufig auch bereits laufende Verträge betroffen. In diesen Fällen haben Versicherte grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht.