7.10.2026 – Wer kurz vor der Rente seinen Job verliert, kann unter Umständen drei Jahre mit Abfindung und Arbeitslosengeld überbrücken. Der Bundesrechnungshof hält das für fragwürdig.
7.10.2026 – Wer kurz vor der Rente seinen Job verliert, kann unter Umständen drei Jahre mit Abfindung und Arbeitslosengeld überbrücken. Der Bundesrechnungshof hält das für fragwürdig.