1.3.2022 – Nach einem Leitungswasserschaden ließen sowohl der Wohnungseigentümer als auch sein Versicherer die Regulierung lange links liegen. Der Mietausfall türmte sich immer weiter auf. Ob der Eigentümer diesen voll ersetzt bekam, entschied das OLG Nürnberg-Fürth.



