Krankenkassen dürfen elektronische Gesundheitskarte bei Beitragsrückständen nicht sperren

18.6.2026 – Versicherte behalten auch bei ruhenden Leistungsansprüchen wegen Beitragsrückständen einen Anspruch auf Ausstellung und Nutzung ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Das hat das Bayerisches Landessozialgericht mit Urteil vom 19. Mai 2026 entschieden.

mehr auf Recht & Politik

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Weitere aktuelle Medienspiegel-Artikel