Kein Zuschuss für Treppenlift: Nur fürs Nötigste – Komfort bleibt Privatsache

9.4.2026 – Ge­trenn­te Schlaf­zim­mer, Ge­frier­tru­he im Kel­ler, Büro im Un­ter­ge­schoss: Das macht den All­tag be­schwer­lich, wenn man nicht gut zu Fuß ist. Für einen Zu­schuss der Pfle­ge­kas­se zu einem Trep­pen­lift reicht es aber nicht, stell­te das LSG Hes­sen klar.

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