25.10.2021 – In einer Pensionszusage soll sich ein Unternehmen zu unklar ausgedrückt haben, Finanzverwaltung und Finanzgericht reagierten drakonisch. Von einem Einzelfall dürfte angesichts der Üblichkeit der verwendeten Klauseln kaum auszugehen sein. Claudia Veh bewertet das Urteil.



