21.9.2026 – Das Bundesfinanzministerium vollzieht einen grundlegenden Wechsel bei der steuerlichen Behandlung wertpapierabhängiger Pensionszusagen. Mit Schreiben vom 17.9.2026 übernimmt die Finanzverwaltung die Rechtsprechung des BFH zu beitragsorientierten Leistungszusagen ohne garantierte Mindestversorgung.



