„Effektenklausel aus gutem Grund in den Rechtsschutzbedingungen“

16.5.2013 – Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs hat kürzlich entschieden, dass die Effektenklausel und die Prospekthaftungsklausel in Altverträgen unwirksam sind. Was das Urteil für die Versicherer bedeutet und wie sich Versicherungsmakler verhalten sollten.

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