Das verhängnisvolle Kreuzchen und die Witwe vor dem Nichts

10.7.2012 – Hinterlässt ein Verstorbener hohe Schulden, bleibt dem Begünstigten der Lebensversicherung die Leistung nicht erhalten. Dabei wäre das leicht zu verhindern – wenn die Versicherer ihre Kunden ordnungsgemäß aufklären würden, meint Herbert Grziwotz.

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