Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung

29.4.2026 – Die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Abs. 5 VVG erfordert nicht die Angabe, dass die Veränderung der Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten nicht nur vorübergehend ist. Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. April 2026 – IV ZR 70/25.

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