Alt- oder Neuzusage? Fallstricke in der Direktversicherung

20.9.2013 – Die steuerliche Behandlung von Direktversicherungen nach Paragraf 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) ist ganz einfach – allerdings nur, wenn auf den Zusatzfreibetrag von 1.800 Euro verzichtet wird.

mehr auf Cash.

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Weitere aktuelle Medienspiegel-Artikel