30.7.2013 – Im Jahr 2005 bereits urteilte der Bundesgerichtshof: 1. Die Zillmerung bei Lebensversicherung ist unzulässig. 2. Stornoabzüge auch. 3. Kunden haben Mindestanspruch auf 50 Prozent ihrer Sparanteile. Die Axa zahlt jetzt.
30.7.2013 – Im Jahr 2005 bereits urteilte der Bundesgerichtshof: 1. Die Zillmerung bei Lebensversicherung ist unzulässig. 2. Stornoabzüge auch. 3. Kunden haben Mindestanspruch auf 50 Prozent ihrer Sparanteile. Die Axa zahlt jetzt.