7.5.2019 – Auch die Öffentlichen Versicherer lehnen den Provisionsdeckel in der Lebensversicherung und in der Restkreditversicherung ab. Aus dem Evaluierungsbericht des Bundesfinanzministeriums zur Umsetzung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) lasse sich eine Deckelung nicht begründen.



