Schmerzensgeld wegen Klopfattacken an Wohnungsdecke

3.2.2025 – Wiederholtes Klopfen gegen die Wohnungsdecke wegen vermeintlicher Lärmbelästigung von oben ist keine Notwehr, sondern verpflichtet zur Zahlung von Schmerzensgeld an den darüber wohnenden Nachbarn.

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