8.5.2026 – Das Landgericht Ulm hat entschieden, dass ein Geschädigter Mietwagenkosten nicht unbegrenzt ersetzt bekommt, wenn sich die Reparatur eines Fahrzeugs durch nicht erforderliche Freigaben von Versicherer oder Leasinggeber verzögert. Im Fokus steht die Schadenminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB.



