LG Koblenz verneint Verkehrssicherungspflicht bei 2 bis 3 cm Lücke im Altstadtpflaster

4.3.2026 – Das Landgericht Koblenz hat eine Klage auf Schmerzensgeld wegen eines Sturzes auf historischem Altstadtpflaster abgewiesen.

mehr auf Recht & Politik

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Weitere aktuelle Medienspiegel-Artikel