31.3.2014 – Der BVK begrüßt die vom EU-Parlament verabschiedete Fassung der neuen Vermittlerrichtlinie, weil sie in weiten Teilen eine Wettbewerbs-Gerechtigkeit herstellt. Kritisch äußert sich der Verband zu den weitgehenden Befugnissen für die Versicherungsaufsicht.



