Haftung des Offen­sta­ll­be­treibers für Verletzung eines eingestellten Pferdes infolge ungesicherter Stall­kon­struktion

18.11.2025 – Das Landgericht Koblenz hatte sich jüngst mit der Frage zu befassen, ob ein Offen­sta­ll­be­treiber haftet, wenn Pferde beim spielerischen Kräftemessen Stall­be­standteile beschädigen und sich anschließend an hervorstehenden Teilen verletzen. 4 O 305/22

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