12.8.2026 – Nach dem BGH-Urteil vom September 2025, das den Deckungsvergleich von 2021 für nichtig erklärte, hat die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger nun auch die Neuauflage der Hauptversammlungsbeschlüsse vom Juni 2026 angefochten.
12.8.2026 – Nach dem BGH-Urteil vom September 2025, das den Deckungsvergleich von 2021 für nichtig erklärte, hat die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger nun auch die Neuauflage der Hauptversammlungsbeschlüsse vom Juni 2026 angefochten.