23.9.2021 – Im kommenden Jahr sinken erstmals die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) für die Sozialversicherung. Was das federführende Arbeitsministerium nicht bedacht hat: Damit müssen viele Arbeitgeber und Berater Entgeltumwandlungen und den Arbeitgeberzuschuss für die bAV erneut prüfen.



