Beitragsbemessungsgrenzen für 2021

4.12.2020 – Das Bundesrat hat am 27.11.2020 der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 zugestimmt. Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt ab 1.1.2021 64.350 Euro. Die weiteren Werte im Überblick.

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