Art der Eigenmittelausstattung künftig entscheidend

18.6.2014 – Für das neue Aufsichtsrecht Solvency II ist die Solvabilität, also die Eigenmittelausstattung eines Versicherers zentraler Maßstab. Dabei geht es ab 2016 aber nicht mehr um die allgemeine Höhe der Solvabilität, sondern um die Art ihrer Zusammensetzung.

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