30.6.2026 – Das Landgericht Frankfurt am Main hat einem Flugpassagier, der sich bei heftigen Turbulenzen auf dem Hinflug in seinen zweiwöchigen Pauschalurlaub auf Mauritius im Flugzeug erheblich verletzt hatte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro nach dem Montrealer Übereinkommen zugesprochen.



