Was bei der Befristung von Arbeitsverträgen gilt

23.7.2026 – Die Regierungskoalition plant Neuerungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen. Die zulässige Gesamtdauer von befristeten Arbeitsverhältnissen soll auf 48 Monate verdoppelt werden. Was sonst noch geplant ist und welche Voraussetzungen Arbeitgeber bei Befristungen beachten müssen.

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