Vorsicht bei jedem Vertragsabschluss

17.5.2026 – Bevor man einen Vertrag mit einem Vertrieb unterschreibt, sollte man sich gut überlegt haben, ob man mit den Bedingungen leben kann. Der Vertrag mit der DVAG enthält zum Beispiel Kündigungsfristen von bis zu zwei Jahren. Zu Beginn der Tätigkeit ist die Frist kürzer.

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