9.3.2026 – Am 5.8.2025 entschied das OLG Frankfurt in einem Rechtsstreit eines Vermögensberaters mit der DVAG, dass eine Kündigung auch per E-Mail übersandt werden kann.
9.3.2026 – Am 5.8.2025 entschied das OLG Frankfurt in einem Rechtsstreit eines Vermögensberaters mit der DVAG, dass eine Kündigung auch per E-Mail übersandt werden kann.