19.8.2025 – Eine Lehrerin war seit 2009 durchgehend erkrankt und sollte sich jetzt einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Sie fand das unverhältnismäßig nach so langer Zeit. Das OVG Münster hat klargestellt: Auch nach Jahrzehnten der Untätigkeit kann der Dienstherr eine ...



