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Wer für eine folgenschwere Verletzung im Ferienlager haftet

24.10.2025 (€) – Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main haftet eine Gemeinde für Unfallverletzungen eines Kindes, die während einer von ihr organisierten Ferienfreizeit entstanden sind, wenn die eingesetzten Betreuer ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dies gilt selbst dann, wenn ein anderes Kind den Unfall verursacht hat.

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